Die Behandlungskosten für Heilpraktiker können ggf. als „außergewöhnliche Belastungen“ bei Ihrer Steuererklärung vom Finanzamt berücksichtigt werden.
Hierzu zählen dann jeweils auch die Fahrtkosten hin und zurück zum/vom Heilpraktiker in Höhe von 0,30 EUR je gefahrenen Kilometer.